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   BSG, 06.02.2014 - B 5 RE 10/14 R   

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BSG, 06.02.2014 - B 5 RE 10/14 R (https://dejure.org/2014,7387)
BSG, Entscheidung vom 06.02.2014 - B 5 RE 10/14 R (https://dejure.org/2014,7387)
BSG, Entscheidung vom 06. Februar 2014 - B 5 RE 10/14 R (https://dejure.org/2014,7387)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 31.10.2012 - B 12 R 3/11 R

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - beschränkte

    Auszug aus BSG, 06.02.2014 - B 5 RE 10/14 R
    Unter Zugrundelegung der genannten höchstrichterlichen Entscheidung komme es nicht auf die Frage an, ob eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für die bei der Klägerin ausgeübte Tätigkeit der Beigeladenen zu 1. bis 5. aufgrund der Entscheidung des BSG vom 31.10.2012 (B 12 R 3/11 R - BSGE 112, 108 = SozR 4-2600 § 6 Nr. 9) schon deshalb nicht in Betracht komme, weil die vorliegenden Befreiungsbescheide andere Tätigkeiten der Beigeladenen zu 1. bis 5. beträfen und für deren Tätigkeit bei der Klägerin keine neuen Bescheide beantragt oder erlassen worden seien.

    Außerdem liege ein Vertrauenstatbestand im Sinne des Urteils des BSG vom 31.10.2012 (aaO) vor, der die Beklagte daran hindere, rückwirkend Rentenversicherungsbeiträge zu verlangen, die insbesondere zu einer doppelten Belastung der Klägerin sowie der Beigeladenen zu 1. bis 5. führen würde.

  • BSG, 23.11.2005 - B 12 RA 10/04 R

    Anforderungen an die Revisionsbegründung

    Auszug aus BSG, 06.02.2014 - B 5 RE 10/14 R
    Hierzu wäre unter Wiedergabe des entscheidungserheblichen Sachverhalts die Darstellung erforderlich gewesen, weshalb eine revisible Rechtsvorschrift auf den festgestellten Sachverhalt nicht oder nicht richtig angewandt worden ist (ua Senatsbeschluss vom 13.3.2013 - B 5 R 28/12 R - RdNr 5; vgl auch BSG Urteil vom 23.11.2005 - B 12 RA 10/04 R - Juris RdNr 11; BSG Beschlüsse vom 17.3.2003 - B 3 KR 12/02 R - Juris RdNr 14 und 27.2.2008 - B 12 P 1/07 R - Juris RdNr 16).

    6 Wendet sich die Revision gegen die Verletzung einer Vorschrift des materiellen Rechts, ist in der Begründung sorgfältig und nach Umfang und Zweck zweifelsfrei darzulegen, weshalb die Norm in der angefochtenen Entscheidung - bezogen auf den festgestellten Sachverhalt - nicht oder nicht richtig angewandt worden ist (vgl zusammenfassend: BSG Urteil vom 23.11.2005 - B 12 RA 10/04 R - Juris RdNr 10 mit zahlreichen Nachweisen aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung; BSG Beschluss vom 6.3.2006 - B 13 RJ 46/05 R - Juris RdNr 6 und 9).

  • BSG, 16.10.2007 - B 8/9b SO 16/06 R

    Anforderungen an die Revisionsbegründung - Bezugnahme auf anderen

    Auszug aus BSG, 06.02.2014 - B 5 RE 10/14 R
    Diese gesetzlichen Anforderungen hat das BSG in ständiger Rechtsprechung präzisiert (vgl nur BSG SozR 4-1500 § 164 Nr. 3; BSG SozR 3-1500 § 164 Nr. 12 S 23, jeweils mwN; zustimmend BVerfG SozR 1500 § 164 Nr. 17).
  • BSG, 18.06.2002 - B 2 U 34/01 R

    Revisionsbegründung bei mehreren, voneinander unabhängigen selbständig tragenden

    Auszug aus BSG, 06.02.2014 - B 5 RE 10/14 R
    Diese gesetzlichen Anforderungen hat das BSG in ständiger Rechtsprechung präzisiert (vgl nur BSG SozR 4-1500 § 164 Nr. 3; BSG SozR 3-1500 § 164 Nr. 12 S 23, jeweils mwN; zustimmend BVerfG SozR 1500 § 164 Nr. 17).
  • BSG, 10.03.2011 - B 3 KS 2/10 R

    Künstlersozialversicherung - Arzt - publizistische Tätigkeit - Medizinjournalist

    Auszug aus BSG, 06.02.2014 - B 5 RE 10/14 R
    Nach der Entscheidung des BSG vom 10.3.2011 (B 3 KS 2/10 R - BSGE 108, 8 = SozR 4-5425 § 4 Nr. 1) zu § 4 KSVG, die auf den vorliegenden Fall übertragbar sei, sei automatisch von einer Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht auszugehen, wenn die Voraussetzungen für die Pflichtmitgliedschaft in der jeweils zuständigen Ärztekammer und dem zuständigen berufsständischen Versorgungswerk vorlägen.
  • BSG, 11.06.2003 - B 5 RJ 52/02 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionsbegründung - Rüge formellen und

    Auszug aus BSG, 06.02.2014 - B 5 RE 10/14 R
    Dazu muss der Revisionsführer - zumindest kurz - rechtlich auf die Gründe der Vorinstanz eingehen; er muss mithin erkennen lassen, dass er sich mit der angefochtenen Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht befasst hat und inwieweit er bei der Auslegung der angewandten Rechtsvorschriften anderer Auffassung ist (vgl BSG SozR 1500 § 164 Nr. 12 S 17 und Nr. 20 S 33 f mwN; Senatsurteil vom 11.6.2003 - B 5 RJ 52/02 R - Juris RdNr 12 ff; vgl auch BVerwG Beschluss vom 2.4.1982 -5C 3/81 - Juris RdNr 3; BVerwG Urteil vom 25.10.1988 - 9 C 37/88 - Juris RdNr 7).
  • BSG, 06.03.2006 - B 13 RJ 46/05 R

    Begründung der Revision im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 06.02.2014 - B 5 RE 10/14 R
    6 Wendet sich die Revision gegen die Verletzung einer Vorschrift des materiellen Rechts, ist in der Begründung sorgfältig und nach Umfang und Zweck zweifelsfrei darzulegen, weshalb die Norm in der angefochtenen Entscheidung - bezogen auf den festgestellten Sachverhalt - nicht oder nicht richtig angewandt worden ist (vgl zusammenfassend: BSG Urteil vom 23.11.2005 - B 12 RA 10/04 R - Juris RdNr 10 mit zahlreichen Nachweisen aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung; BSG Beschluss vom 6.3.2006 - B 13 RJ 46/05 R - Juris RdNr 6 und 9).
  • BSG, 02.01.1979 - 11 RA 54/78

    Revision - Materiell-rechtliche Rüge - Begründung der Revision

    Auszug aus BSG, 06.02.2014 - B 5 RE 10/14 R
    Dazu muss der Revisionsführer - zumindest kurz - rechtlich auf die Gründe der Vorinstanz eingehen; er muss mithin erkennen lassen, dass er sich mit der angefochtenen Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht befasst hat und inwieweit er bei der Auslegung der angewandten Rechtsvorschriften anderer Auffassung ist (vgl BSG SozR 1500 § 164 Nr. 12 S 17 und Nr. 20 S 33 f mwN; Senatsurteil vom 11.6.2003 - B 5 RJ 52/02 R - Juris RdNr 12 ff; vgl auch BVerwG Beschluss vom 2.4.1982 -5C 3/81 - Juris RdNr 3; BVerwG Urteil vom 25.10.1988 - 9 C 37/88 - Juris RdNr 7).
  • BSG, 30.01.2001 - B 2 U 42/00 R

    Begründung der Revision im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 06.02.2014 - B 5 RE 10/14 R
    "Auseinandersetzung" bedeutet, auf den Gedankengang des Vordergerichts einzugehen (BSG Beschluss vom 30.1.2001 - B 2 U 42/00 R - Juris RdNr 10 und BSG SozR 1500 § 164 Nr. 20).
  • BSG, 27.02.2008 - B 12 P 1/07 R

    Begründung der Revision im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 06.02.2014 - B 5 RE 10/14 R
    Hierzu wäre unter Wiedergabe des entscheidungserheblichen Sachverhalts die Darstellung erforderlich gewesen, weshalb eine revisible Rechtsvorschrift auf den festgestellten Sachverhalt nicht oder nicht richtig angewandt worden ist (ua Senatsbeschluss vom 13.3.2013 - B 5 R 28/12 R - RdNr 5; vgl auch BSG Urteil vom 23.11.2005 - B 12 RA 10/04 R - Juris RdNr 11; BSG Beschlüsse vom 17.3.2003 - B 3 KR 12/02 R - Juris RdNr 14 und 27.2.2008 - B 12 P 1/07 R - Juris RdNr 16).
  • BSG, 17.03.2003 - B 3 KR 12/02 R

    Begründung der Michtzulassungsbewschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren,

  • BSG, 13.02.2013 - B 5 R 28/12 R
  • BSG, 07.11.2013 - B 5 R 16/13 R
  • BSG, 07.12.2017 - B 5 RE 10/16 R

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - approbierter

    Ein anderer als der vom LSG herangezogene Prüfungsmaßstab unter Anwendung weiterer Vorschriften des Bundesrechts folgt entgegen der Rechtsauffassung der Beklagten auch nicht aus einem Beschluss des Senats, in dem die Revision gegen ein Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 23.1.2013 (L 5 R 4971/10) als unzulässig verworfen wurde (Senatsbeschluss vom 6.2.2014 - B 5 RE 10/14 R) .
  • BSG, 07.12.2017 - B 5 RE 10/17 R
    Ein anderer als der vom LSG herangezogene Prüfungsmaßstab unter Anwendung weiterer Vorschriften des Bundesrechts folgt entgegen der Rechtsauffassung der Beklagten auch nicht aus einem Beschluss des Senats, in dem die Revision gegen ein Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 23.1.2013 (L 5 R 4971/10) als unzulässig verworfen wurde (Senatsbeschluss vom 6.2.2014 - B 5 RE 10/14 R).
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